Ehrenämter: Keine Versicherung nötig
Ehrenamtliche Vereinsmitglieder müssen nicht sozialversichert sein, wenn sie gratis und für einen guten Zweck bei einem Vereinsfest arbeiten. Entgelt muss gemeldet werden In einer Aussendung der Gebietskrankenkasse wird von der GKK klargestellt, dass das auch für Kinder, Ehepartner und Eltern der Vereinsmitglieder gilt, ebenso für Menschen die ein Naheverhältnis zu dem betreffenden Verein haben.
Wird gegen Bezahlung gearbeitet, muss das im Voraus bei der Sozialversicherung gemeldet werden.
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